Begleitete Übergabe bei der Wahrnehmung des Besuchsrechtes

Leistungsbeschreibung:

Das Kind wird bei der Übergabe zu Beginn und am Ende der vereinbarten Begegnungszeit mit demjenigen Elternteil, dem die elterliche Sorge oder die faktische Obhut nicht zusteht, begleitet.


übergeordnetes Ziel:

Das Kind kann den persönlichen Kontakt und die Beziehung zum Elternteil, dem die elterliche Sorge oder die faktische Obhut nicht zusteht trotz erschwerter Bedingungen pflegen und erlebt die kritischen Phasen des Übergangs vom Zusammensein mit einem Elternteil zum Zusammensein mit dem anderen Elternteil konfliktarm.

Leistungsempfängerinnen und -empfänger:

Kinder, die nicht mit beiden Elternteilen im selben Haushalt leben.