Begleitete Ausübung des Besuchsrechtes

Eltern, denen die elterliche Sorge oder die faktische Obhut nicht zusteht und deren Kinder werden während der Wahrnehmung des gegenseitigen Anspruchs auf persönlichen Verkehr von einer Fachperson begleitet.

übergeordnetes Ziel:

Das Kind erhält einen geschützten, kinderfreundlichen Rahmen, in dem es sich mit dem Elternteil treffen kann, dem die elterliche Sorge oder die faktische Obhut nicht zusteht. Die Begleitung ermöglicht eine konfliktfreie Begegnung zwischen dem Kind und dem Elternteil trotz erschwerter Bedingungen (Konflikte zwischen den Elternteilen).

Leistungsempfängerinnen und -empfänger:

Kinder, die nicht mit beiden Elternteilen im selben Haushalt leben.